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Selbstlader

Was ist ein Selbstlader?

Selbstlader sind Spezialfahrzeuge, die hauptsächlich für den Transport von Industriefahrzeugen von der Werkstatt zur Baustelle eingesetzt werden.

Sie basieren meist auf Fahrgestellen von mittelschweren bis schweren Lkw und sind mit speziellen Ladeflächen ausgestattet, um schwere Industriemaschinen und Fahrzeuge zu transportieren, die nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.

Ein ähnlicher Fahrzeugtyp ist der Sicherheitslader, bei dem jedoch nur die Ladefläche beim Be- und Entladen des Fahrzeugs nach hinten bewegt wird, im Unterschied zum Selbstlader, bei dem das gesamte Fahrzeug nach hinten gekippt wird.

Sowohl Selbstlader als auch Sicherheitslader sind nach dem Straßenverkehrsgesetz als “Fahrzeuge nur zur Verwendung an Bord” zugelassen.

Einsatzgebiete von Selbstladern

Selbstlader werden hauptsächlich für den Transport von Rad- oder Raupenfahrzeugen auf Baustellen, in bergigem Gelände und an anderen Orten eingesetzt, an denen der Selbstantrieb schwierig ist.

Fahrzeuge mit Raupenfahrwerken können zwar von selbstfahrenden Fahrzeugen bewegt werden, aber sie können den Verkehr behindern und die befestigte Straßenoberfläche beschädigen. Außerdem ist es aufgrund des Kraftstoffverbrauchs und der Belastung des Fahrers nicht sinnvoll, das Fahrzeug in bergige Gebiete zu fahren.

Mit Selbstladern können Fahrzeuge schnell transportiert werden und der Fahrer wird entlastet.

Prinzip des Selbstladers

Um das Beladen von Industriefahrzeugen zu erleichtern, besteht das Hauptmerkmal eines Selbstladers darin, dass der gesamte Fahrzeugaufbau mit Hilfe eines vor der Ladefläche montierten Wagenhebers um etwa 7,0-13,0° nach hinten gekippt werden kann.

Am hinteren Ende der Ladefläche befindet sich eine Rampe, um den Unterschied zwischen der Ladung und der Straßenoberfläche zu beseitigen, was die Beladbarkeit weiter verbessert, und am vorderen Ende der Ladefläche befindet sich eine Winde, um Fahrzeuge, die nicht motorisiert sind und nicht aus eigener Kraft fahren können, anzuheben.

Da das Fahrzeug nach dem Straßenverkehrsgesetz als reines Bordfahrzeug zugelassen ist, darf der hintere Überhang nicht mehr als 2/3 des Abstands der am weitesten entfernten Achse betragen (3-Achser = 1. und 3. Achse, 4-Achser = 1. und 4. Achse), die Höhe der Seitenrinne darf 15 cm nicht überschreiten und die Abmessungen der hinteren Rinne: Höhe 45 cm oder weniger. Außerdem muss das Fahrzeug mit Löchern oder anderen Veränderungen im Boden versehen sein, die verhindern, dass es leicht mit anderen Fahrzeugen beladen werden kann, da es sonst nicht der Sicherheitsnorm entspricht.

In vielen Fällen ist der hintere Überhang im Verhältnis zum Basisfahrzeug verlängert, so dass der Fahrer darauf achten muss, dass das Heck des Fahrzeugs beim Wenden nicht ausschlägt.

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